ÜBER UNS

DIE MITGLIEDER

Im gemeinnützigen Verein Jugendwerkstatt Hanau kann jeder Mitglied werden, da heißt sowohl Einzelpersonen als auch öffentlich-rechtliche oder private Körperschaften.

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a)  Entgegennahme des Berichts des Vorstandes und der Kassenprüfer
b)  Entlastung des Vorstandes
c)  Wahl des Vorstandes
d)  Festsetzung der Beiträge
e)  Genehmigung des Haushaltsplanes
f)  Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Versammlungsleiter sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen.

Werden auch Sie Mitglied in unserem Verein.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mitgliedsantrag

Vereinssatzung